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   BSG, 23.01.2012 - B 14 AS 236/11 B   

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BSG, 23.01.2012 - B 14 AS 236/11 B (https://dejure.org/2012,3020)
BSG, Entscheidung vom 23.01.2012 - B 14 AS 236/11 B (https://dejure.org/2012,3020)
BSG, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - B 14 AS 236/11 B (https://dejure.org/2012,3020)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Berlin - S 82 AS 10412/10
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 29 AS 565/11
  • BSG, 23.01.2012 - B 14 AS 236/11 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 23.01.2012 - B 14 AS 236/11 B
    Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass der vor dem LSG nicht anwaltlich vertretene Kläger in seinen Schreiben an das LSG einen solchen Beweisantrag nicht zu formulieren brauchte (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5), mangelt es zumindest an der nun im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde notwendigen Formulierung eines Beweisantrags, der dem laienhaften Vorbringen vor dem LSG entspricht, den Anforderungen an einen Beweisantrag im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) genügt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9) und dem das LSG - wenn es das laienhafte Vorbringen der Person richtig gewürdigt hätte - gefolgt wäre bzw, da es dies nicht getan hat, ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist (P. Becker, Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG, SGb 2007, 328, 331).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 23.01.2012 - B 14 AS 236/11 B
    Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass der vor dem LSG nicht anwaltlich vertretene Kläger in seinen Schreiben an das LSG einen solchen Beweisantrag nicht zu formulieren brauchte (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5), mangelt es zumindest an der nun im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde notwendigen Formulierung eines Beweisantrags, der dem laienhaften Vorbringen vor dem LSG entspricht, den Anforderungen an einen Beweisantrag im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) genügt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9) und dem das LSG - wenn es das laienhafte Vorbringen der Person richtig gewürdigt hätte - gefolgt wäre bzw, da es dies nicht getan hat, ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist (P. Becker, Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG, SGb 2007, 328, 331).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81

    Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 23.01.2012 - B 14 AS 236/11 B
    Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass der vor dem LSG nicht anwaltlich vertretene Kläger in seinen Schreiben an das LSG einen solchen Beweisantrag nicht zu formulieren brauchte (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5), mangelt es zumindest an der nun im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde notwendigen Formulierung eines Beweisantrags, der dem laienhaften Vorbringen vor dem LSG entspricht, den Anforderungen an einen Beweisantrag im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) genügt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9) und dem das LSG - wenn es das laienhafte Vorbringen der Person richtig gewürdigt hätte - gefolgt wäre bzw, da es dies nicht getan hat, ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist (P. Becker, Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG, SGb 2007, 328, 331).
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